Grundsätzlich gilt, dass Mitglieder die auf Musicalion verfügbaren Noten herunterladen, kopieren, vervielfältigen und für Aufführungen nutzen dürfen. Musicalion beansprucht keinerlei Aufführungstantiemen.
Wenn ein Mitglied ein heruntergeladenes Werk zur Aufführung bringen möchte, liegt es in seiner Verantwortung, die Aufführungsrechte zu beachten. Ob ein Werk bei GEMA, AKM etc. anmeldepflichtig ist, wird bei den Noten ausgewiesen.

Wenn ein großes, inszeniertes Werk (z.B. Oper, Musical) veröffentlicht wird, kann der Komponist/Notenlieferant die Wahrnehmung seiner bühnenmäßigen Aufführungsrechte in Anspruch nehmen. Das ist mit dem sogenannten „Großen Recht“ geregelt. In einem solchen Fall ist es angeraten, direkt in den Noten zu vermerken, dass wegen der Aufführungstantiemen um Kontaktaufnahme gebeten wird.
Ein informatives Interview zum Thema „Großes Recht“ ist hier zu lesen: https://chorleben.s-chorverband.de/2006/07/15/grosses-recht-kleines-recht/