Urheberrecht

Exilfriese 27.04.2019 20:09:34
Liebe Community dieser wunderbaren Plattform :-)

Mir ist klar, das ein Werk dann gemeinfrei ist, wenn der Komponist bzw. der letzte am Werk beteiligte 70 Jahre verstorben ist und auch das die Frist am 1.1. des darauffolgenden Jahres beginnt.

Auch ist mir klar, das der Verlag ein Schutzrecht von 25 Jahren auf seine Ausgaben hat.

Aber: Ist auch hier zu beachten, das der Herausgeber einer Ausgabe eine gewisse Zeit verstorben ist oder zählt nur das Jahr der Herausgabe.

Konstruiertes Beispiel: Norbert Note (geboren 1950) ist Herausgeber eines Bandes „Bach Orgelbüchlein“, der im Jahr 1980 erschienen ist. Bachs Werk ist gemeinfrei, das Schutzrecht der Ausgabe erloschen aber Norbert Note lebt noch. Darf ich kopieren oder nicht…?

Danke für Eure Tipps
Christian
Exilfriese 28.04.2019 10:41:59
Durch ein interessantes Interview das ich im Internet gefunden habe, hat sich meine Frage erledigt/geklärt.

Wer es lesen möchte:
http://www.bdlo.org/media/uploads/files/Urheberrecht_in_Fragen_und_Antworten_conradi.pdf

Herzliche Grüße
gerhard 28.04.2019 12:25:09
Vielen Dank Christian für den Beitrag und Exilfriese für die Fragen_und_Antworten. Das ist wirklich sehr umfangreich!

Zum konstruierten Beispiel ist aus Sicht von Musicalion zu sagen, dass wir keine Kopien von Notenbildern anderer Verlage veröffentlichen, sondern nur von uns selbst oder von Notenlieferanten gesetzte Noten. Somit kommt (mit Ausnahme von neu entdeckter, normalerweise gemeinfreier Musik) das Recht auf das kopierte Verlagswerk nicht zum Tragen.

Insofern kommt es nur darauf an, ob die Inhalte (Musik, Text) an sich geschützt sind. Beim Notenbüchlein von J.S. Bach ist das auszuschließen. Wenn es sich beim kreativen Inhalt um eine Bearbeitung von gemeinfreier Musik handelt, ist die Frage, ob da eine schöpferische Tiefe in der Bearbeitung zu finden ist. Darüber gibt vorgenannter Text ganz gut Auskunft: Selten, aber möglich.

Viele Grüße
Gerhard Müllritter
Exilfriese 28.04.2019 22:48:05
Ebenfalls danke für Ihre Antwort :-)

Verstehe ich Ihren Satz: „mit Ausnahme von neu entdeckter, normalerweise gemeinfreier Musik“, richtig, das diese nicht abgeschrieben und hier veröffentlicht werden darf?

Wie verhält es sich - wo wir gerade beim Thema sind- mit Chorsätzen zu neuen (zum Beispiel geistlichen) Liedern. Wenn ich für diese Lieder Chorsätze schreiben möchte, die auf meine Gruppen zugeschnitten sind, brauche ich vorher eine Genehmigung der Rechteinhaber, wenn ich richtig informiert bin. Aber darf der entstandene Satz dann auch hier zur Verfügung gestellt werden?

Herzliche Grüße
gerhard 30.04.2019 13:53:32
In der Tat darf neu entdeckte, normalerweise freie Musik bei Musicalion nicht veröffentlicht werden, es sei denn die rechteführende Partei stimmt dem zu. Beispielsweise hat die Puccini-Gesellschaft viele Orgelwerke vom jungen Puccini entdeckt und einige dem Carus-Verlag übergeben. Da müssen wir noch 25 Jahre warten.

Neue Lieder haben neuen Schutz. Für die Veröffentlichung bedarf es der Zustimmung der Rechteinhaber bzw. deren Rechtsvertreter. Die Wahrscheinlichkeit ist durchaus gegeben, dass man die Zustimmung bekommt.

Viele Grüße
Gerhard Müllritter
Exilfriese 01.05.2019 23:03:35
Das die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben ist, die Zustimmung zur Veröffentlichung auf Musicalion zu erhalten ist gut zu wissen. Das ermutigt, entsprechend nachzufragen ;-)

Und umgekehrt kann ich also auch davon ausgehen, das -wenn ich hier einen Satz zu einem neuen Lied finde- ich ihn auch bedenkenlos laden und im Rahmen der Mitgliedschaft nutzen kann.

Herzliche Grüße
Albert48 09.05.2019 15:06:52
Ich hänge mich mal hier an die Diskussion an:

Man findet hier immer häufiger als sogenannte "Einspielungen" Videos oder mp3-Dateien, die offensichtlich kommerzielle Aufnahmen der entsprechenden Notensätze enthalten. Ich wage mal zu behaupten, dass in den allerwenigsten Fällen diese Aufnahmen vom Einsteller selbst produziert wurden. Wie siehts denn da mit dem Urheberrecht aus? Ich halte das zumindest für fragwürdig und ich fände es sehr schade, wenn durch derlei Aktivitäten diese tolle Plattform und ihre Betreiber durch irgendwelche Anwälte Schaden nähme.

Völlig absurd wird das ganze, wenn solche "Einspielungen" mit dem vorliegenden Satz rein gar nichts zu tun haben (außer dem Titel), wie ich gerade in der Rubrik "Beliebte Noten" gesehen habe (Silcher-Satz SATB "Der Mai ist gekommen"). Sowas muss meines Erachtens wirklich nicht sein.
Nichts für ungut!
Gruß
Albert
gerhard 09.05.2019 15:33:01
Bei Einspielungen handelt es sich um die Sparte "Aufführungen", deren Zuständigkeit in der Regel an die GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften abgegeben wurden. Ich darf jederzeit Carl Orff aufführen, ohne jemanden fragen zu müssen, solange ich an die GEMA Tantiemen bezahle. Ich darf aber nicht jederzeit Orff nachsetzen und diesen Satz veröffentlichen. Dagegen hat der Schottverlag seine Einwände.

Im Fall von Videos handelt es sich ausschließlich um Videos, die von Youtube geliefert werden. Dafür hat Youtube alle Rechte und bezahlt Tantiemen an die GEMA. Die MP3s sind in der Regel wirklich Einspielungen von Mitgliedern, welche auch das Recht haben eine Veröffentlichung zu beschließen. Wenn es sich um ansonsten öffentlich verfügbare Aufnahmen handelt, leitet sich aus dem "öffentlich verfügbar" ebenfalls ein Recht zur Veröffentlichung auf Musicalion ab. Es gibt auch viele MP3s, welche schlicht digitale Exporte von einem Notensatz darstellen. Wenn es sich dabei um GEMA-geschützte Werke handelt, so bezahlt Musicalion für all dies ebenfalls bereits Tantiemen an die GEMA.

Wenn einmal eine Einspielung mit dem Werk nichts zu tun hat, dann ist das versehentlich passiert. Im Fall von Silcher hat die Einspielung schon etwas mit der Komposition zu tun, es ist die gleiche, jedoch eine andere Besetzung. Ich finde die Platzierung in diesem Fall gar nicht so falsch, weil es den Charakter der Stückes schön verdeutlicht. Das könnte dem Chorleiter für seine Interpretation helfen. Zum Üben sind dann ohnehin der Musicalion-Player oder der Capella-Reader besser geeignet.

Viele Grüße
Gerhard Müllritter

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