Exilfriese
27.04.2019 20:09:34
Mir ist klar, das ein Werk dann gemeinfrei ist, wenn der Komponist bzw. der letzte am Werk beteiligte 70 Jahre verstorben ist und auch das die Frist am 1.1. des darauffolgenden Jahres beginnt.
Auch ist mir klar, das der Verlag ein Schutzrecht von 25 Jahren auf seine Ausgaben hat.
Aber: Ist auch hier zu beachten, das der Herausgeber einer Ausgabe eine gewisse Zeit verstorben ist oder zählt nur das Jahr der Herausgabe.
Konstruiertes Beispiel: Norbert Note (geboren 1950) ist Herausgeber eines Bandes „Bach Orgelbüchlein“, der im Jahr 1980 erschienen ist. Bachs Werk ist gemeinfrei, das Schutzrecht der Ausgabe erloschen aber Norbert Note lebt noch. Darf ich kopieren oder nicht…?
Danke für Eure Tipps
Christian
Exilfriese
28.04.2019 10:41:59
Wer es lesen möchte:
http://www.bdlo.org/media/uploads/files/Urheberrecht_in_Fragen_und_Antworten_conradi.pdf
Herzliche Grüße
gerhard
28.04.2019 12:25:09
Zum konstruierten Beispiel ist aus Sicht von Musicalion zu sagen, dass wir keine Kopien von Notenbildern anderer Verlage veröffentlichen, sondern nur von uns selbst oder von Notenlieferanten gesetzte Noten. Somit kommt (mit Ausnahme von neu entdeckter, normalerweise gemeinfreier Musik) das Recht auf das kopierte Verlagswerk nicht zum Tragen.
Insofern kommt es nur darauf an, ob die Inhalte (Musik, Text) an sich geschützt sind. Beim Notenbüchlein von J.S. Bach ist das auszuschließen. Wenn es sich beim kreativen Inhalt um eine Bearbeitung von gemeinfreier Musik handelt, ist die Frage, ob da eine schöpferische Tiefe in der Bearbeitung zu finden ist. Darüber gibt vorgenannter Text ganz gut Auskunft: Selten, aber möglich.
Viele Grüße
Gerhard Müllritter
Exilfriese
28.04.2019 22:48:05
Verstehe ich Ihren Satz: „mit Ausnahme von neu entdeckter, normalerweise gemeinfreier Musik“, richtig, das diese nicht abgeschrieben und hier veröffentlicht werden darf?
Wie verhält es sich - wo wir gerade beim Thema sind- mit Chorsätzen zu neuen (zum Beispiel geistlichen) Liedern. Wenn ich für diese Lieder Chorsätze schreiben möchte, die auf meine Gruppen zugeschnitten sind, brauche ich vorher eine Genehmigung der Rechteinhaber, wenn ich richtig informiert bin. Aber darf der entstandene Satz dann auch hier zur Verfügung gestellt werden?
Herzliche Grüße
gerhard
30.04.2019 13:53:32
Neue Lieder haben neuen Schutz. Für die Veröffentlichung bedarf es der Zustimmung der Rechteinhaber bzw. deren Rechtsvertreter. Die Wahrscheinlichkeit ist durchaus gegeben, dass man die Zustimmung bekommt.
Viele Grüße
Gerhard Müllritter
Exilfriese
01.05.2019 23:03:35
Und umgekehrt kann ich also auch davon ausgehen, das -wenn ich hier einen Satz zu einem neuen Lied finde- ich ihn auch bedenkenlos laden und im Rahmen der Mitgliedschaft nutzen kann.
Herzliche Grüße
Albert48
09.05.2019 15:06:52
Man findet hier immer häufiger als sogenannte "Einspielungen" Videos oder mp3-Dateien, die offensichtlich kommerzielle Aufnahmen der entsprechenden Notensätze enthalten. Ich wage mal zu behaupten, dass in den allerwenigsten Fällen diese Aufnahmen vom Einsteller selbst produziert wurden. Wie siehts denn da mit dem Urheberrecht aus? Ich halte das zumindest für fragwürdig und ich fände es sehr schade, wenn durch derlei Aktivitäten diese tolle Plattform und ihre Betreiber durch irgendwelche Anwälte Schaden nähme.
Völlig absurd wird das ganze, wenn solche "Einspielungen" mit dem vorliegenden Satz rein gar nichts zu tun haben (außer dem Titel), wie ich gerade in der Rubrik "Beliebte Noten" gesehen habe (Silcher-Satz SATB "Der Mai ist gekommen"). Sowas muss meines Erachtens wirklich nicht sein.
Nichts für ungut!
Gruß
Albert
gerhard
09.05.2019 15:33:01
Im Fall von Videos handelt es sich ausschließlich um Videos, die von Youtube geliefert werden. Dafür hat Youtube alle Rechte und bezahlt Tantiemen an die GEMA. Die MP3s sind in der Regel wirklich Einspielungen von Mitgliedern, welche auch das Recht haben eine Veröffentlichung zu beschließen. Wenn es sich um ansonsten öffentlich verfügbare Aufnahmen handelt, leitet sich aus dem "öffentlich verfügbar" ebenfalls ein Recht zur Veröffentlichung auf Musicalion ab. Es gibt auch viele MP3s, welche schlicht digitale Exporte von einem Notensatz darstellen. Wenn es sich dabei um GEMA-geschützte Werke handelt, so bezahlt Musicalion für all dies ebenfalls bereits Tantiemen an die GEMA.
Wenn einmal eine Einspielung mit dem Werk nichts zu tun hat, dann ist das versehentlich passiert. Im Fall von Silcher hat die Einspielung schon etwas mit der Komposition zu tun, es ist die gleiche, jedoch eine andere Besetzung. Ich finde die Platzierung in diesem Fall gar nicht so falsch, weil es den Charakter der Stückes schön verdeutlicht. Das könnte dem Chorleiter für seine Interpretation helfen. Zum Üben sind dann ohnehin der Musicalion-Player oder der Capella-Reader besser geeignet.
Viele Grüße
Gerhard Müllritter