Rechtliche Frage zu neuen Arrangements bekannter Lieder

Romanus 17.02.2011 19:32:06
Das bekannte "Vater unser" in der Melodiefassung von Thiesel/Weinkauf gehört zu den eher jüngeren Kirchenliedern.
Nachdem mir der standardisierte Gunsenheimer-Satz fad geworden ist,habe ich einen neuen Orgelsatz dazu geschrieben,den ich ganz gern online stellen würde.
Die Frage ist nur: Wenn die Herren Thiesel/Weinkauf ev. noch leben,bräuchte ich dann dazu eine Zustimmung der genannten Komponisten ?

Außerdem habe ich eine Orgelversion zu "The Rose" von Amanda McBroom geschrieben. (dasselbe Problem) Ich habe ein Email an die Komponistin geschrieben und um Erlaubnis angesucht,mein Arrangement zu veröffentlichen,die Dame hat sich aber noch nicht die Mühe einer Antwort gemacht.

Brauche ich für ein Orgel-Arrangement eines bekannten Songs schon die Zustimmung der Komponisten ? Wenn ja,wie bekommt man die schnell und unkompliziert ?
gerhard 18.02.2011 12:22:46
Für die rechtliche Prüfung gibt es eine ganz einfach Faustformel: Wenn der Komponist/Bearbeiter eines Werke schon vor länger als 70 Jahren verstorben ist, gehört das Werk zur sogenannten "Freien Musik". In dem Falle kann man selbst das Werk nachsetzen oder weiter bearbeiten, ohne lizenzrechtlich in Gefahr zu geraten. In allen anderen Fällen bedarf es des Einverständnisses des Komponisten/Bearbeiters oder deren Rechteinhaber.

In der Regel kann man die Rechteinhaber entweder über die Gema (online.gema.de/werke/) oder über die VG-Musik (vg-musikedition.de/) erfragen.
Romanus 27.11.2012 19:52:04
Ich habe mich in mehreren Fällen an die laut GEMA zuständigen Rechteinhaber gewandt,meistens kommt nicht viel dabei raus.
In einem konkreten Fall (Mc.Broom/The Rose) dauerte die Odyssee über ca. 2 Jahre und blieb dann doch ergebnislos. Man merkt vielmehr,daß die Leute desinteressiert sind,Genehmigungen zu erteilen,sogar dann,wenn sie an den Noten mitverdienen könnten.
Die Leute fühlen sich meist "nicht zuständig" oder sind einfach zu faul oder zu blöd,man wird oft an andere Verlage und Institutionen verwiesen,die sich dann ihrerseits nicht zuständig fühlen oder einfach überhaupt nicht antworten.

In nur einem einzigen Fall (Strube Verlag) bekam ich eine konstruktive Antwort innerhalb einer akzeptablen Zeit (9 Tage),deshalb ein verdientes Lob an Hrn. Klaus Leitner vom Strube Verlag !

Aber in den meisten Fällen lautet mein Tip an alle Kollegen:
Spart euch die Mühe,verschwendet nicht eure Zeit,wartet lieber,bis die Komponisten lange genug tot sind (was sind schon 70 Jahre? *g*),ist weniger mühsam und geht meist schneller als der Behörden-Spießrutenlauf zur Genehmigung.
Romanus 04.01.2013 22:12:27
In einem anderen Fall bekam ich zwar nach längerer Zeit eine Genehmigung,aber die Abdruckgebühren sind so hoch,daß es sich gar nicht lohnt,die Stücke zu veröffentlichen.
Was wieder einmal meine Meinung bestätigt:
Man sollte sich als Bearbeiter/Arrangeur besser an die mindestens 70J. Toten halten,alles andere ist Zeitverschwendung und zahlt sich in keinster Weise aus !

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