Frage zwecks öffentlichem Vorspiel

michael130162 14.03.2010 19:43:52

Hallo,

ich hätte allgemein einmal eine Frage. Darf ich als Musiklehrerin an einer Musikschule die heruntergeladenen Noten im Unterricht verwenden. Wie verhält es sich, wenn ich die Noten z. B. Arie des Papageno mit Schülern bei einem Konzert für Eltern spielen möchte. Darf ich das ?

Mit freundlichen Grüßen Karoline Marko
gerhard 15.03.2010 10:42:43
Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Für Ihre Anfrage haben wir in unseren AGBs die Antwort parat (siehe unten). In Kürze dargestellt ist der Sachverhalt so: Das Konto darf nur eine Persion nutzen, also dürfen die Zugangsdaten nicht weitergegeben werden. Jedoch können Sie Ihr Ensemble mit diesen Noten, auch für Aufführungen, bedienen und sogar Änderungen am Notenmaterial vornehmen. Dazu erhalten Sie von den Notensetzern und von uns die Erlaubnis. Das Recht besteht für die Dauer der Mitgliedschaft.

Als Ensemble ist wohl eher ein Chor, also eine "nutzende Gemeinschaft" zu sehen. Eigene Schüler sind da schon ein Grenzfall, da es sich um weitere Einzelnutzer handelt. Ohnehin wollen Ihre Schüler womöglich selbst schmökern und sich Anregungen bei uns holen. In diesem Fall wäre eine eigene Mitgliedschaft empfehlenswert. Der Beitrag ist ja ohnehin nicht besonders hoch und kommt aber allen Nutzern zugute, weil wir damit das Angebot stetig erweitern und aufrecht erhalten können.

Viele Grüße

Ihr

Gerhard Müllritter

Musicalion.com
Musikbibliothek - Musikerwebseiten
Sportplatzweg 5
85614 Kirchseeon
gm@musicalion.com
www.musicalion.com

Tel: +49 8091 53 89 678
Fax: +49 8091 6083


Auszüge aus den AGBs:

§2 Abs. 2: "Die Berechtigung zur Nutzung des Notendownloads ist jeweils beschränkt auf nur eine natürliche Person. .."

§2 Abs. 3: "Die Benutzung des Notendownloads ist nur für den Eigenverbrauch bestimmt."

§2 Abs. 4: "Für sämtliche Noten und Einspielungen, welche in Musicalion.com veröffentlicht sind, halten die kooperierenden Verlage bzw. privaten Setzer das Copyright sowie Musicalion.com das alleinige Nutzungsrecht. Dem Nutzer ist es untersagt, diese Noten in elektronischer oder in ausgedruckter Form zu modifizieren und zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Anpassungen, wie sie für das eigene Ensemble oder die eigene Stimmlage notwendig sein könnten, sind erlaubt."

§2 Abs. 5: "Die Dauer des Nutzungsrechts für sämtliche Noten und Einspielungen beschränkt sich auf die Zeit der Mitgliedschaft. Der Nutzer hat nach Kündigung oder Beendigung der Mitgliedschaft alle Dateien und Ausdrucke von Noten Musicalion.com, welche sich bis dahin in seinem Besitz befinden, zu vernichten."
eelkh 14.06.2010 22:11:47
Ich hab' dann noch eine ergänzende Frage:
Ich möchte die Noten mit meinem Orchester (Kirchenorchester, alle Spieler rein Ehrenamtliche) bei einem Festkonzert aufführen, das freien Eintritt haben wird. Das Orchester hat knapp 30 Spieler.
Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, dann darf ich hierfür die heruntergeladenen Noten für sie kopieren und wir dürfen die Stücke ohne weitere Kosten (nur Mitgliedschaft) aufführen.
Richtig?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Schöne Grüße, Knut
gerhard 15.06.2010 00:29:00
Sie können jede Art eines Ensembles, in dem Sie persönlich tätig sind, mit Noten aus der Musikbibliothek ausstatten, ohne für jeden einzelnen eine Lizenz zu benötigen. Dazu gehört auch ein Orchester. Sie dürfen die Noten auch für Ihr Ensemble anpassen. Aus diesem Grunde sind die originalen Notensätze auch angeboten. Kein Problem.

Wie schon geschrieben, wäre es aber ein Problem, wenn Sie die Noten an Dritte weiter gäben, mit denen Sie nicht zusammen musizieren.

Und natürlich möchte ich noch folgendes nicht unbemerkt lassen: Wenn Sie ein Stück eines zeitgenössischen Komponisten vorspielen, würde sich dieser auch über Ihr Feedback freuen. Generell wäre es auch schön, wenn Sie Ihre Aufführung aufnähmen und diese beim Stück veröffentlichten (als youtube-Video oder als mp3).

Viele Grüße
Gerhard Müllritter
kikihoho 16.02.2016 12:21:07
Hallo, ich habe zu diesem Thema auch noch eine "Spezial-Nachrfage".
Ich leite einen Chor und darf also nach den geltenden AGBs die Noten von Musicalion.com für meinen Chor nutzen. Sollte ich mit meinem Chor auftreten, darf aus diesen Noten gesungen werden. Die Sache mit der GEMA ist davon komplett getrennt und ich muss nach wie vor anmelden, was wir aufführen, oder? Alle Stücke von Komponisten, die länger als 70 Jahre tot sind, sind frei und dürfen also ohne GEMA-Gebühren aufgeführt werden?

Nun die neue Frage: In meinem Chor entstand letztens die Frage, ob wir die Noten, die ich verteile, nicht im internen Bereich unserer Website einstellen könnten. So könnte jemand, der nicht zur Probe kommen konnte, sich die Noten von dort ausdrucken. Ist so etwas erlaubt? Natürlich nur, solange ich als Chorleiter Mitglied bei Musicalion.com bin!
Herzlicher Gruß
Kirsten
gerhard 16.02.2016 14:30:53
Hallo Kirsten,

es ist eine sehr gute Idee, die Noten im internen Bereich zur Verfügung zu stellen. Nur zu!

In der Tat ist das etwas, was wir ohnehin schon geplant haben. Wir denken dabei auch daran, dass jemand Noten gesetzt haben könnte, die aber nicht veröffentlicht werden dürften. Da wird noch einiges kommen. Das wird aber noch etwas dauern. Das ist eine größere Geschichte...

Generell stimmt es, dass alle Stücke von Komponisten, die schon länger als 70 Jahre tot sind ohne GEMA-Gebühren aufgeführt werden dürfen. Es kann aber auch Fälle geben, wie die Werke von Carl Ditter zu Dittersdorf, welche dann bei der VG-Wort angemeldet werden müssen, weil der Notensetzer die Werke erstmals herausgegeben hat. Wenn man darauf achtet, was bei jedem Werk in Musicalion oder auf dem Notenblatt angegeben ist, dann macht man in der Regel nichts falsch.

Viele Grüße
Gerhard

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