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Uralt-Thema: Uralt-Noten nach capella gerettet. Legal?

zurnieden 03/02/2015 17:42:20
Mir liegt eine wohl mehr als siebzigjährige, fast nicht mehr lesbare Partitur eines Bläsertrios von G.F.Händel vor, die vielleicht im letzten Weltkrieg aus Russland hierher "importiert" wurde.
Da dieses Kammer-Trio Nr. 5 für 2 Oboen und basso continuo weder bei Verlagen noch im Antiquariat noch im Internet auffindbar ist, habe ich diese Noten eines wohl russischen Verlags in capella eingescanned und mit sehr großem Aufwand"rekonstruiert" und in ein wunderschön klingendes capella-Notendokument verwandelt.

Ich bin sehr stolz auf dieses Ergebnis und möchte die Noten gerne (z.B. über Musicalion) meinen Oboen-spielenden Oboistenkollegen als capella-Datei zur Verfügung stellen.

Meine lapidare Frage: Wäre das legal?
gerhard 03/02/2015 18:13:13
Da es sich nicht um eine Bearbeitung, sondern die Originalkomposition von Händel handelt, gehört das Werk zur "freie Musik", die Sie jederzeit verwenden dürfen. Anhaltspunkt ist hier das Sterbejahr des Komponisten, welcher schon länger als 70 Jahre tot sein muss.

Anders verhält es sich mit dem Notensatz. Für die Rechte des "Bildes" ist das Herstellungsdatum ausschlaggebend. Zusätzlich kann der Verlag Hinweise angebracht haben oder Eintragungen vorgenommen haben, welche dann im Urheberrecht am Bearbeiter des Verlages festzumachen sind. Indem Sie die Noten eingescannt haben, erhielt das Notenbild ein anderes Aussehen als die Vorlage. Damit haben Sie Rechte auf Ihr eigenes Notenbild bekommen. Die angebrachten Hinweise des Verlages sollte man zur Vorsicht möglichst weg lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Gerhard Müllritter

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