Musicalion überprüft bei allen Einsendungen, ob die öffentliche Nutzung unbedenklich ist oder hält entsprechende Vereinbarungen mit Verlagen.
Für die Zeit Ihrer Mitgliedschaft dürfen Sie die auf Musialion verfügbaren Noten für sich und Ihr Ensemble herunterladen, ausdrucken und vervielfältigen. Sie dürfen die Noten für Aufführungen verwenden. Nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie dafür Sorge, die heruntergeladenen Noten samt aller Vervielfältigungen zu vernichten.
Unabhängig davon bleiben Sie verpflichtet, lizenzgebundene Musik für Aufführungen bei Ihrer Verwertungsgesellschaft (ACAP, GEMA...) anzumelden. Musicalion weist dies gegebenenfalls beim entsprechenden Werk aus.
Wenn Sie ein großes, inszeniertes Werk (z.B. Oper, Musical) herunterladen, kann der Notensetzer/Komponist die Wahrnehmung seiner bühnenmäßigen Aufführungsrechte in Anspruch nehmen. Das ist mit dem sogenannten „Großen Recht“ geregelt. Konkret bedeutet das, dass Sie sich mit dem Notenlieferanten wegen der Aufführungstantiemen in Verbindung setzen müssen. Wenn dies vom Notenlieferanten gewünscht ist, wird er es in seinen Noten entsprechend vermerken.
Ein interessantes Interview zum Thema „Großes Recht“ haben wir hier gefunden: https://chorleben.s-chorverband.de/2006/07/15/grosses-recht-kleines-recht/