Wenn Sie bei uns ein Werk einreichen, müssen Sie u.a. angeben, ob es sich um eine originale Komposition handelt oder Sie der Bearbeiter einer solchen sind. Dies führt manchmal zu Verwirrung. Wo genau liegt denn da der Unterschied?
Für die Definition einer Komposition im Gegensatz zur Bearbeitung gibt es eine eindeutige Bestimmung:
In der klassischen Musik ist eine Komposition die Erfindung eines Musikwerkes, sowohl in der Melodie als auch im harmonischen und formalen Gefüge. Allenfalls können Zitate aus anderen Kompositionen enthalten sein. Ansonsten muss es unverkennbar als eigenständiges Werk erkennbar sein. Die Aufbereitung eines Volksliedes für gemischten Chor ist also noch keine eigenständige Komposition.
Eine Bearbeitung ist die musikalische Neugestaltung einer originalen Komposition. Die Bearbeitung entspricht in Melodie und Satzaufbau dem Original, jedoch werden musikalische Erweiterungen oder Reduktionen vorgenommen. Auch wenn nur geringfügig verändert wird, handelt es sich bereits um eine Bearbeitung. Das chorische Volkslied wäre also eine Bearbeitung.
Wenn man eine Komposition oder eine Bearbeitung einer Komposition nachsetzt, jedoch dabei lediglich eine andere Anordnung im Notenbild vornimmt, dann ist das noch keine Bearbeitung und schon gar keine eigenständige Komposition, da sich am musikalischen Gehalt nichts geändert hat.
Bitte beachten Sie außerdem: Nicht jede Bearbeitung führt automatisch zu einem Recht auf eigene Tantiemen durch eine Verwertungsgesellschaft, denn rechtlich gesehen versteht man unter einer Bearbeitung eine Umgestaltung eines Werkes, die selbst schöpferisch ist. Wenn bei der Bearbeitung solch eine ausreichend schöpferische Tiefe vorzufinden ist, kann sie als neues Werk bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Eine Neuinstrumentierung z.B. ist nicht als Bearbeitung im Sinne einer Verwertungsgesellschaft anzusehen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Komposition_(Musik)
https://de.wikipedia.org/wiki/Arrangement
https://www.gema.de/de/hilfe/musikurheber/werke-repertoire/werkaenderungen-bearbeitungen